Das Umweltinnovationsprogramm: Bundesförderung für investive Demonstrationsvorhaben

Umweltinnovationsprogramm
Programme:Umweltinnovationsprogramm fördert investive Demonstrationsvorhaben
Awards:
Geographical Scope:national
Beneficiaries:public
Key Features:Das Umweltinnovationsprogramm fördert investive Demonstrationsvorhaben, die innovative Herstellungsverfahren aufzeigen und dadurch die Umwelt entlasten. Dabei liegt der Fokus auf der praktischen Umsetzung neuer Technologien in der Industrie – insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sämtliche F&E-Arbeiten bereits abgeschlossen sind. Der Fö

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland. Die innovative Technik wird in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet oder es werden bekannte Techniken neuartig kombiniert, um signifikante Umweltentlastungen zu erzielen.

Ziele des Umweltinnovationsprogramms

Das Programm hat sich zum Ziel gesetzt, innovative und umweltentlastende Herstellungsverfahren zu demonstrieren. Es soll die Einführung neuer Maschinen und Anlagen oder die Optimierung bestehender Einrichtungen vorantreiben. Dabei wird der Nachweis erbracht, dass die entwickelten Verfahren eine signifikante Umweltentlastung erzielen und übertragbar sind – sodass sie als Vorbild für weitere Industrieprojekte dienen können.

Förderschwerpunkte

Das Umweltinnovationsprogramm fokussiert sich auf zentrale Umweltthemen und Technologien. Gefördert werden unter anderem Projekte in den Bereichen:

Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung, Circular Economy, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Klimaschutz, Minderung von Lärm und Erschütterungen, Energieeinsparung, Energieeffizienz sowie Nutzung erneuerbarer Energien, Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

Diese Schwerpunkte stellen sicher, dass innovative Ansätze praxisnah demonstriert und zukunftsweisend umgesetzt werden.

Bewertungskriterien

Die eingereichten Projekte werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Umfang der Umweltentlastung: Wie stark wird die Umwelt entlastet – im Verhältnis zur Förderhöhe?
  • Übertragbarkeit: Inwieweit ist das Verfahren oder die Verfahrenskombination auf andere Bereiche übertragbar?
  • Fortschrittlichkeit: Handelt es sich um eine Sprunginnovation, die den Stand der Technik erweitert?
  • Eignung der Ergebnisse: Können die Projektergebnisse zur Aktualisierung der Merkblätter der besten verfügbaren Techniken beitragen?
  • Risikoanalyse: Bewertung des wirtschaftlichen und technischen Risikos – bei Großunternehmen ist zusätzlich der Nachweis eines zertifizierten Umweltmanagementsystems (EMAS oder ISO 14001) bzw. einer Gemeinwohlbilanz erforderlich.

Wer wird gefördert?

Für die Förderung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Investitionszuschuss: 30 % für KMU und 20 % für Großunternehmen
  • Zinszuschuss: Der Zinssatz – basierend auf dem risikogerechten Zinssystem – ist täglich aktuell auf der KfW-Homepage verfügbar. Auf diesen Zinssatz wird eine projektbezogene Zinsverbilligung angewendet, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) individuell festgelegt wird. Das Darlehen kann dabei bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig: Zuerst legen Sie Ihre Projektidee in einer Projektskizze dar. Wird diese positiv bewertet, fordert Sie die KfW im zweiten Schritt zur Einreichung eines formalen Projektantrags auf.

Vorteile für Unternehmen

Unternehmen profitieren von klar definierten Förderkonditionen:

  • Investitionszuschuss: 30 % für KMU, 20 % für Großunternehmen
  • Optionale, zinsvergünstigte Darlehen
  • Zuschüsse für Erfolgsmessungen: Bis zu 50 % der Kosten
  • Maximales Fördervolumen: Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Projekt
  • Flexibilität: Keine Mindestbeträge und keine feste Einreichungsfrist

Fördermechanismus und Konditionen

Die Förderung erfolgt entweder als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss oder als vergünstigtes Darlehen der KfW. Im Rahmen des Vorhabens sind folgende Kosten förderfähig:

  • Neue Maschinen oder Verbesserungen bestehender Anlagen
  • Notwendige bauliche Maßnahmen für das Projekt
  • Gutachten und Messungen zur Erfolgskontrolle
  • sonstige Investitionen

Nicht förderfähig sind:

  • F&E-Maßnahmen
  • Grunderwerb und Erwerb von Gebäuden, sofern deren Errichtung nicht primäres Ziel des Projekts ist
  • Maßnahmen, die aufgrund behördlicher Auflagen zwingend erforderlich sind
  • Kredit- oder sonstige Finanzierungskosten sowie Folgekosten
  • Eigenleistungen oder Öffentlichkeitsarbeit

Die Wahl zwischen Investitionszuschuss und Zinszuschuss bietet Ihnen zusätzliche Flexibilität bei der Umsetzung Ihres Projekts.

Antragstellung

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig:

  1. Projektskizze: Darstellung Ihrer Projektidee, die als Grundlage für die erste Bewertung dient.
  2. Formaler Projektantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze fordert die KfW zur Einreichung des formalen Antrags auf.

Die Antragstellung ist flexibel, da weder ein Mindestbetrag noch eine feste Einreichungsfrist besteht.

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Mit unserer Erfahrung in der Fördermittelberatung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Von der Identifikation geeigneter Förderprogramme über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung und Auszahlung der Fördermittel begleiten wir Ihr Unternehmen mit umfassender Expertise.

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