Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte: Tiefgreifender Wandel hin zur Klimaneutralität

Tiefgreifender Wandel hin zur Klimaneutralität
Programme:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Awards:150 K
Geographical Scope:national
Beneficiaries:public
Key Features:Unternehmen, die sich strategisch für nachhaltige Entwicklungen aufstellen, erhalten finanzielle Unterstützung für nicht-investive Projekte mit starkem Umsetzungs- und Multiplikationseffekt.

Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit der neuen Richtlinie „Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte“ innovative Konzepte, die die Transformation hin zur Treibhausgasneutralität aktiv vorantreiben. Unternehmen, die sich strategisch für nachhaltige Entwicklungen aufstellen, erhalten finanzielle Unterstützung für nicht-investive Projekte mit starkem Umsetzungs- und Multiplikationseffekt.

Vorteile für Unternehmen

Die Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte eröffnet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten:

  • Entwicklung und Erprobung neuer Geschäftsmodelle mit Fokus auf Klimaschutz.
  • Umsetzung von Pilotprojekten, die eine hohe Skalierbarkeit haben.
  • Stärkung der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie mit finanzieller Unterstützung.
  • Erhöhte Sichtbarkeit durch Beteiligung an innovativen Klimaschutzmaßnahmen.
  • Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern und Multiplikatoren.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts – darunter Unternehmen aller Größen. Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und natürliche Personen.

Antragstellung

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig:

  1. Projektskizze: Erste Bewertung durch das BMWK.
  2. Förmlicher Antrag: Nach positiver Bewertung der Skizze Einladung zur Antragstellung.

Ziele der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, Unternehmen und weitere Akteure in die Lage zu versetzen, Klimaschutzmaßnahmen wirkungsvoll umzusetzen. Dies geschieht durch:

  • Wissenszuwachs und Verhaltensänderungen, die zur Reduzierung von Treibhausgasen führen.
  • Innovative Konzepte für klimafreundliche Technologien, die branchenübergreifend angewendet werden können.
  • Multiplikation und Skalierung erfolgreicher Klimaschutzmaßnahmen zur langfristigen Etablierung in Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Förderung von Wissens- und Kapazitätsaufbau, um strukturelle Veränderungen im Sinne der Klimaneutralität zu unterstützen.

Fördermechanismus und Konditionen

Die Förderung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die wichtigsten Punkte:

  • Mindestzuwendungssumme: 150.000 Euro pro Projekt.
  • Mindesteigenanteil: 50 % für Unternehmen, 5 % für Forschungseinrichtungen.
  • Bewilligungszeitraum: Bis zu drei Jahre.
  • Zuwendungsfähige Kosten: Personal, Auftragsvergaben für Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Dienstreisen und begrenzte Investitionen in Erprobungstechnologien (in moderatem Maße).
  • Nicht gefördert werden: Baumaßnahmen und reine F&E-Projekte.

Bewertungskriterien für Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte

Die Bewertung der Anträge erfolgt nach folgenden Schlüsselkriterien:

  • Transformationspotenzial (40 %): Übertragbarkeit, Multiplikation, langfristige Verankerung.
  • Klimaschutzwirkung (40 %): Plausibilität, Höhe der Treibhausgaseinsparung, Monitoring.
  • Projektstruktur und Umsetzung (20 %): Klar definierte Ziele, realistische Meilensteine und Risikoanalyse.
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Mit unserer Erfahrung in der Fördermittelberatung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Von der Identifikation geeigneter Förderprogramme über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung und Auszahlung der Fördermittel begleiten wir Ihr Unternehmen mit umfassender Expertise.

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