Forschungszulage: Ein finanzieller Hebel zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Ihrem Unternehmen.
Das Ziel der Forschungszulage ist es, die Innovationsprojekte und FuE-Vorhaben deutscher Unternehmen zu unterstützen und die Fördermittellandschaft in Deutschland, insbesondere für KMUs, zu erweitern. Sie trat am 1. Januar 2020 durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft und wurde durch das Wachstumschancengesetz von 2024 mit neuen Änderungen aktualisiert.
Ein Antrag auf die Forschungszulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend gestellt werden. Der Betrag wird von der zu zahlenden Steuer abgezogen, was bedeutet, dass das Unternehmen weniger Steuern zahlen muss. Sollte die Forschungszulage höher sein als die Steuer, die das Unternehmen zahlen muss, wird der überschüssige Betrag direkt ausgezahlt.
Was wird durch die Forschungszulage gefördert?
Förderfähig sind Projekte in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung (nach Definition des FZulG). Die Projekte können als eigenbetrieblich oder in Kooperation betrieben werden, aber auch in Auftrag gegeben werden.
Wer wird gefördert?
Im Inland sitzende steuerpflichtige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unabhängig von ihrer Gröβe und Rechtsform. Hochschulen, Universitäten oder nicht-universitäre Forschungseinrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Einzelunternehmer, Personengesellschaften, bis hin zu Kapitalgesellschaften sind antragsberechtigt. Start-ups und KMUs werden besonders zur Antragsstellung ermutigt.
Wie viel wird gefördert?
Seit seiner Einführung hat das Forschungszulage eine signifikante Rolle in der Förderung der FuE in Deutschland gespielt. Die Erhöhung der maximalen jährlichen Bemessungsgrenze für förderfähige Aufwendungen von 4 auf 10 Millionen Euro durch das Wachstumschancengesetz ist eine der bedeutendsten Änderungen, die den Unternehmen mehr finanzielle Möglichkeiten bietet.
Für Unternehmen, die nach dem 1. Juli 2020 mit ihren Projekten begonnen haben, gelten folgende Deckelungen der förderfähigen Ausgaben:
- KMUs: Bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr
- Großunternehmen: Maximal 2,5 Millionen Euro pro Jahr
Die Höhe der förderfähigen Ausgaben beträgt:
- 25% für Großunternehmen,
- 35% für KMU
- 17,5% für Auftragsforschung.
Als Berechnungsgrundlage gelten Personalausgaben für forschende Mitarbeiter und Zukunftssicherungsleistungen sowie 70 % der Entgelte für in Auftrag gegebene Forschung.
Welche Art von Projekten kann gefördert werden?
- FuE-Vorhaben von produzierenden Unternehmen
- FuE-Vorhaben von Unternehmen, die neue Produkte entwickeln
- Neue Entwicklungen im Bereich Maschinenbau, Elektronik, Automotive Biotechnologie, Sensorik usw.
- Forschung zu neuen Lösungen in Künstlicher Intelligenz, Blockchain Robotik, Augmented Reality/Virtual Reality
- Forschung zu neuen Technologien, Materialien und Verfahren für die Luft- und Raumfahrt, für Schiff,- Bahn- und Automobilindustrie
- Forschung zu Zivilschutz-Technologien, zu Verhinderung von Cyberkriminalität und zu neuen Militärtechnologien
- Forschung auf dem Gebiet neuer Landmaschinentechnik landwirtschaftlicher Verfahren, forstwirtschaftlicher Verarbeitung
Antragsstellung der Forschungszulage in zwei Schritten:
Zuerst müssen Unternehmen für jedes FuE-Projekt eine Bescheinigung bei der zuständigen Bescheinigungsstelle beantragen. Diese bescheinigt insbesondere die Förderfähigkeit der Projekte.
Nach Erhalt der Bescheinigung und Abschluss des Steuerjahres kann der Antrag auf die FZul gestellt werden. Vor Leistung der FZul (Steuerabzug und – unter bestimmten Voraussetzungen – Auszahlung) erhält das antragsstellende Unternehmen einen Forschungszulagenbescheid.
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